Die Schweiz stimmt ab: Sind wir plötzlich alle Organspender:innen?
Am 15. Mai 2022 stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Bei einer Annahme soll jede und jeder nach dem Tod seine Organe spenden. Will man das nicht, muss das explizit festgehalten werden.
Heute gilt: Wer in der Schweiz seine Organe spenden will, braucht einen Organspendeausweis. Das soll sich aber ändern. Am 15. Mai 2022 stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Das «Ja»-Komitee argumentiert mit einem grossen Mangel an Organen und zu langen Wartelisten. Das «Nein»-Komitee hingegen mit der Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit und einer garantierten Selbstbestimmung.  
Mit der heute geltenden Zustimmungslösung können Organe und Gewebe nur entnommen werden, wenn eine Einwilligung vorliegt. Wenn keine solche Zustimmung vorliegt und den Angehörigen den Willen der verstorbenen Person nicht bekannt ist, müssen diese entscheiden, so das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Bei der Widerspruchslösung gilt jede Person als Spenderin oder Spender. Wenn man dies nicht will, muss dies zu Lebzeiten in einem Register des Bundes festgehalten werden. Beim Tod einer Person ohne Eintrag können die Organe entnommen werden. Jedoch können Angehörigen eine Spende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person dies nicht gewollt hätte.
Erste Umfragen der SRG zeigen: Bereits über 40 Prozent nehmen die Vorlage definitiv an. Weitere 19 % stimmen eher ja. Die Vorlage hat somit gute Chancen, eine Mehrheit zu erlangen und angenommen zu werden.  
«Ja»-Komitee vs. «Nein»-Komitee
Es herrscht eine Organknappheit. In der Schweiz warteten 2021 über 1400 Personen auf ein Spenderorgan. Obwohl in der Bevölkerung grundsätzlich für eine Organspende ist, ist die Spendezahl verhältnismässig klein, so der Bund.
Das Ja-Komitee will dies mithilfe einer Änderung des Transplantationsgesetzes
ändern. Hauptargument ist dabei die Organknappheit. Zudem argumentieren sie mit der Nächstenliebe und Solidarität der Bevölkerung. Niemand würde zu einer Spende gezwungen werden. Man könne immer durch ein «Nein» die Ablehnung verbindlich äussern. Zudem würde die Selbstbestimmung der Bevölkerung gestärkt werden. Die Entscheidung von jeder und jedem soll festgehalten werden.
Das Nein-Komitee sieht die Widerspruchslösung kritisch. Sie sehen diese Vorlage als unethisch und unrealistisch. Die körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung solle unbedingt garantiert sein, so das Nein-Komitee. Es wäre falsch, wenn ein Schweigen automatisch als Zustimmung gellte. Zudem dürfe der Staat Sterbende nicht als Ersatzlager nutzen. Schwierig sei auch das korrekte und breite Informieren der Bevölkerung. Dies sei schlicht unmöglich.
        

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